RoHS & REACH Statement

RoHS Statement

RoHS steht für "Restriction of use of certain Hazardous Substances", also die begrenzte Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe wie Blei, Quecksilber und Cadmium in elektronischen Geräten. Die europäische Richtlinie trat am 21. Juli 2011 in Kraft und wird als RoHS II bezeichnet. Die Richtlinie ersetzt die Richtlinie 2002/95/EG. Für weitere Informationen laden Sie bitte die EU-Richtlinie 2011/65/EU herunter. Informationen zur RoHS-Konformität wurden von unseren Lieferanten eingeholt.


Für welche Produkte gilt RoHS II?

  • Haushalts-Großgeräte
  • Kleine Haushaltsgeräte
  • IT- und Telekommunikationsgeräte
  • Verbraucherelektronik
  • Beleuchtungssysteme
  • Elektro- und Elektronikwerkzeuge
  • Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Mess- und Regelgeräte
  • Verkaufsautomaten
  • Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der vorstehend genannten Kategorien zugeordnet sind.

Fast alle Produkte auf unserer Website entsprechen der RoHS II-Richtlinie. Wenn Sie sich über bestimmte Produkte informieren möchten oder bei weiteren Fragen zu RoHS, wenden Sie sich bitte an unsere Verkaufsabteilung (0641-974230).

REACH Statement (REACH – EC1907/2006)
Die REACH-Verordnung schafft einen umfassenden Gesetzesrahmen für die Herstellung und Verwendung von Chemikalien in Europa. Gemäß dieser Verordnung sind wir als nachgeschaltete Verbraucher einzustufen.

Die Verantwortung für die Registrierung liegt daher bei unseren Lieferanten. Wir haben alle unsere Lieferanten bezüglich REACH kontaktiert, informiert und sie aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus den Richtlinien nachzukommen.

Benötigen Sie Beratung?

Alle unsere Experten haben einen technischen Hintergrund. Sie helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder unverbindlich technische Beratung wünschen.

Beratung Heyman