REACH Statement

REACH – EC1907/2006

Die REACH-Verordnung schafft einen umfassenden Gesetzesrahmen für die Herstellung und Verwendung von Chemikalien in Europa. Gemäß dieser Verordnung sind wir als nachgeschaltete Verbraucher einzustufen.

Die Verantwortung für die Registrierung liegt daher bei unseren Lieferanten. Wir haben alle unsere Lieferanten bezüglich REACH kontaktiert, informiert und sie aufgefordert, ihren Verpflichtungen aus den Richtlinien nachzukommen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Verkaufsabteilung (0641-974230).

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Alle unsere Experten haben einen technischen Hintergrund. Sie helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder unverbindlich technische Beratung wünschen.

Beratung Heyman